Kann die KESB meinen Vorsorgeauftrag ablehnen?

 25.Jun 2019


Ja, sofern der Vorsorgeauftrag den formaljuristischen Anforderungen nicht entspricht. Dann muss die KESB aus gesetzlichen Gründen den Vorsorgeauftrag ablehnen. Auch gibt es inhaltlich Minimalanforderungen die es zu berücksichtigen gibt.

Wird bei einer Person eine Urteilsunfähigkeit attestiert, muss der Vorsorgeauftrag der KESB eingereicht werden. Bei diesem Validierungsprozess wird der Vorsorgeauftrag einerseits auf die formaljuristische und inhaltliche Korrektheit überprüft. Genügt der Vorsorgeauftrag diesen Vorgaben nicht, muss er von der KESB abgelehnt werden. Ist der Vorsorgeauftrag korrekt erstellt, wird in einem zweiten Schritt der eingesetzte Beauftragte einer Überprüfung unterzogen. Dabei ist in der Regel durch den Beauftragten die Betreibungsauskunft und ein aktueller Strafregisterauszug der KESB vorzulegen. Diese Überprüfung erfolgt zum Schutz der urteilsunfähigen Person. Sollten z.B. beim Strafregisterauszug Einträge betreffend einem Vermögensdelikt auftauchen, wird die KESB mit grösster Wahrscheinlichkeit dem Beauftragten die Ausübung dieses Mandats verweigern. Die Ablehnung des Beauftragten geschieht aber ausschliesslich nur beim Auftreten von schwerwiegenden Gründen.

Das Wichtigste bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrages ist sicher, dass dieser den formaljuristischen und inhaltlichen Vorgaben genügt. Wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Vorsorgeauftrag durch die KESB abgelehnt wird, ziehen Sie bei der Erstellung professionelle Hilfe bei. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir unterstützen Sie gerne.

 


Zurück

Safe

Absolute
Datensicherheit

Ordner

Aufbewahrung

Schlüssel

Jederzeit für Sie
Verfügbar

Frau

Weitergabe an
Fachpersonal

Dokument

Testament